HRB 25175: Tortenstyling GmbH, Koblenz, Im Acker 21, 56072 Koblenz. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 25175: Tortenstyling GmbH, Koblenz, Im Acker 21, 56072 Koblenz. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
HRB 25175: Tortenstyling GmbH, Koblenz, Im Acker 21, 56072 Koblenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Margarete Maria, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 25175: Tortenstyling GmbH, Koblenz, Im Acker 21, 56072 Koblenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Wolfgang, Koblenz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Hoffmann, Wolfgang, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 25175: Tortenstyling GmbH, Koblenz, Im Acker 21, 56072 Koblenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2016. Geschäftsanschrift: Im Acker 21, 56072 Koblenz. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Gestaltung von nicht zum Verzehr bestimmten Tortendekorationen einschließlich des Handels mit Zutaten und Tortendekorationen sowie das Anbieten von Seminaren und Workshops zum Tortenstyling sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmann, Margarete Maria, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Margit Hoffmann, Koblenz, geboren am ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma Tortenstyling Margit Hoffmann e.K. mit Niederlassung in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRA 21698) betriebenen Unternehmens. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.