HRB 760346: Toto-Lotto Bezirksdirektion Rhein-Neckar-Odenwald GmbH, Stuttgart, Nordbahnhofstraße 201, 70191 Stuttgart. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.08.2017 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 760346: Toto-Lotto Bezirksdirektion Rhein-Neckar-Odenwald GmbH, Stuttgart, Nordbahnhofstraße 201, 70191 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Staatliche Toto-Lotto GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 917) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8716: Toto-Lotto Bezirksdirektion Rhein-Neckar-Odenwald GmbH, Mannheim, Hans-Thoma-Straße 15-17, 68163 Mannheim. Sitz verlegt; nun: Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart - HRB 760346). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 760346: Toto-Lotto Bezirksdirektion Rhein-Neckar-Odenwald GmbH, Stuttgart, Nordbahnhofstraße 201, 70191 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.1992 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 12.03.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 8716) nach Stuttgart verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Nordbahnhofstraße 201, 70191 Stuttgart. Gegenstand: Die Abwicklung des Spielgeschäftes und die Unterstützung der Staatlichen Toto-Lotto GmbH mit dem Sitz in Stuttgart bei der Durchführung von Wett- und Lotteriegeschäften. Stammkapital: 80.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Früh, Matthias, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kley, Werner, Eberbach, * ‒.‒.‒‒. Mit der "Staatliche Toto-Lotto GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 917) wurde am 16.07.2014 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 17.09.2014 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
HRB 8716:Toto-Lotto Bezirksdirektion Rhein-Neckar-Odenwald GmbH, Mannheim, Hans-Thoma-Straße 15-17, 68163 Mannheim.Mit der "Staatliche Toto-Lotto GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 917) wurde am 16.07.2014 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 17.09.2014 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.