HRB 1566 NI: Tourismus-Service Sylt GmbH, Sylt-Ost/OT Morsum, Skelinghörn 33, 25980 Sylt-Ost/OT Morsum. Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 1566 NI: Tourismus-Service Sylt GmbH, Sylt-Ost/OT Morsum, Skelinghörn 33, 25980 Sylt-Ost/OT Morsum.
HRB 1566 NI: Tourismus-Service Sylt GmbH, Sylt-Ost/OT Morsum, Skelinghörn 33, 25980 Sylt-Ost/OT Morsum. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Niebüll vom 23.01.2014 AZ: 10 IN 124/13) Von Amts wegen eingetragen.
Tourismus-Service Sylt GmbH, Sylt-Ost/Tinnum(Mittelweg 6, 25980 Sylt-Ost/Tinnum). Gegenstand des Unternehmens ist die Einbringung von Dienstleistungen auf touristischem Gebiet in Marketing und Werbung für die Insel Sylt mittels herkömmlichen, digitalen und zukünftigen Medien, dem Vertrieb von Produkten jeglicher Art im elektronischem Handel, das Erstellen und Unterhalten von Web-Auftritten, Agentur- und Vermittlungstätigkeiten im Anzeigen- und Veranstaltungsbereich, die Beratung und die Entwicklung von Marketing- und sonstigen Werbemaßnahmen für Privat- und Firmenkunden etc. deren Durchführung bzw. Überwachung sowie Entwurf Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SWS Schmatloch Werbung Sylt GmbH mit Sitz in Sylt-Ost (AG Flensburg, HRB 1483 NI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Tourismus-Service Sylt GmbH, Sylt-Ost/Tinnum(Mittelweg 6, 25980 Sylt-Ost/Tinnum). Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Wiedmann, Christine, geb. Schiebel; Geschäftsführer: 2. Schmatloch, Christoph, * ‒.‒.‒‒, Sylt-Ost/OT Morsum; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..