Tourismusgemeinschaft Mittleres Erzgebirge e.V., Annaberg-Buchholz, (Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz).Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem (übernehmenden) Verein Tourismusverband Erzgebirge e.V. wurde am 27.07.2010 in das Vereinsregister des aufnehmenden Vereins, Amtsgericht Annaberg(VR 227), eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem. 19 Abs.2 S.2 UmwG.Dieser Verein ist erloschen.
Tourismusgemeinschaft Mittleres Erzgebirge e.V., Annaberg-Buchholz, (Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz).Der Verein ist verschmolzen durch die Aufnahme mit dem (übernehmenden) Verein Tourisverband Erzgebirge e.V. in Annaberg-Buchholz (VR 227) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2010 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 28.04.2010. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmnden Vereins wirksam.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet ist.