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Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH, Osnabrück (HRB 214613)

Firmendaten

Anschrift
Herrenteichsstr. 17/18
49074 Osnabrück
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.tagungsservice-osnabrueck.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 214613
Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH aus Osnabrück ist im Handelsregister Osnabrück unter der Nummer HRB 214613 verzeichnet. Nach der Gründung am 20.03.2020 hat die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Förderung eines positiven Images der touristischen Destination Osnabrücker Land und die Steigerung ihres Bekanntheitsgrades. Damit einhergehend ist die Steigerung der Attraktivität in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Naherholung durch entsprechende Aktivitäten, Entwicklungen und Kooperationen zu fördern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft in Erfüllung eines öffentlichen Zwecks insbesondere Aufgaben der Förderung und Entwicklung im Tourismus- und Freizeitbereich sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung des Wirtschaftsraumes der Gesellschafter in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Naherholung dienen. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung des Osnabrücker Landes gem. § 2 Absatz 1 handelt es sich um Tätigkeiten, die nicht als (notizfizierungspflichtige) Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV einzordnen sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen, zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich unter den Vorausetzungen des § 137 NKomVG zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Gesellschafter auf einen bestimmten, ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt ist. Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderung im Tourismus- und Freizeitbereich ausschließlich für die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen im Sinne des Vergaberechts gleichgestellt sind, wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Gesellschafter bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. Das Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen nach § 108 Abs. 1, 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und verfolgt als öffentliche Einrichtung seiner kommunalen Gesellschafter im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art und nimmt hierzu deren allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen wahr. Dementsprechend sind zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen im Rahmen des Kommunalrechts zulässig. Die Gesellschafter übenehmen im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen die der Gesellschaft entstehenden Risiken bzw. Verluste.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 100.000,00 EUR. Die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.01.2024)

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Registermeldungen 6

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
6 a)
Berichtigung von Amts wegen zur lfd. Nr. 5 d. Eintragungen:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages im Inhaltsverzeichnis, in
der Präambel, in § 2 und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes, eine Änderung in § 3 (Kreis der
Gesellschafter, Partner, Kooperationen, regionale und
sachliche Beschränkung der Tätigkeit), § 7
(Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufgaben der
Gesellschafterversammlung), § 11 (Innere Ordnung des
Aufsichtsrates) sowie die Entfernung von § 26 (Betrauung der
Gesellschaft) unter Anpassung der fortlaufenden
Nummerierung beschlossen.
a)
07.12.2023
Schmidt
5 c)
die Förderung eines positiven Images der
touristischen Destination Osnabrücker Land
und die Steigerung ihres
Bekanntheitsgrades. Damit einhergehend
ist die Steigerung der Attraktivität in den
Bereichen Tourismus, Freizeit und
Naherholung durch entsprechende
Aktivitäten, Entwicklungen und
Kooperationen zu fördern. Hierzu
übernimmt die Gesellschaft in Erfüllung
eines öffentlichen Zwecks insbesondere
Aufgaben der Förderung und Entwicklung
im Tourismus- und Freizeitbereich sowie
aller damit im Zusammenhang stehenden
Leistungen, die der Stärkung und
Förderung des Wirtschaftsraumes der
Gesellschafter in den Bereichen Tourismus,
Freizeit und Naherholung dienen. Bei all
diesen Aufgaben im Zusammenhang mit
der Entwicklung des Osnabrücker Landes
gem. § 2 Absatz 1 handelt es sich um
Tätigkeiten, die nicht als
(notizfizierungspflichtige) Beihilfen im Sinne
von Art. 107 Abs. 1 AEUV einzordnen sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur
Förderung des Unternehmenszwecks
zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu
verwalten und diese auf der Grundlage
gesellschaftseigener und nicht-
gesellschaftseigener Mittel- und
Zuschussvergaberichtlinien an
Drittempfänger weiterzuleiten oder zu
eigenen Zwecken zu verwenden.
Die Gesellschaft ist im Rahmen der
Gesetze, insbesondere aller einschlägigen
kommunalrechtlichen Vorschriften des
Landes Niedersachsen, zu allen
Maßnahmen und Geschäften berechtigt,
durch die der Gesellschaftszweck gefördert
oder verwirklicht werden kann. Sie kann
sich unter den Vorausetzungen des § 137
NKomVG zur Erfüllung ihrer Aufgaben
anderer Unternehmen bedienen, sich an
ihnen beteiligen oder solche Unternehmen
sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben,
errichten oder pachten sowie
Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller
Art abschließen. Dabei ist sicherzustellen,
dass die Haftung der Gesellschafter auf
einen bestimmten, ihrer Leistungsfähigkeit
angemessenen Betrag begrenzt ist.
Die Gesellschaft darf Aufgaben und
Interessen der Förderung im Tourismus-
und Freizeitbereich ausschließlich für die
Gesellschafter sowie alle damit im
Zusammenhang stehende Arbeiten für
öffentlich-rechtliche Auftraggeber und
solchen, die diesen im Sinne des
Vergaberechts gleichgestellt sind,
wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft
auf die besonderen Anforderungen und
Bedürfnisse der Gesellschafter bei der
Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht
nehmen.
Das Unternehmen erfüllt die
Voraussetzungen nach § 108 Abs. 1, 2 des
Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und
verfolgt als öffentliche Einrichtung seiner
kommunalen Gesellschafter im
Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht
gewerblicher Art und nimmt hierzu deren
allgemeine ideelle und wirtschaftliche
Interessen wahr. Dementsprechend sind
zur Förderung des Gemeinwohls auch die
Durchführung verlustbringender Geschäfte
und Maßnahmen im Rahmen des
Kommunalrechts zulässig. Die
Gesellschafter übenehmen im Rahmen des
kommunalrechtlich Zulässigen die der
Gesellschaft entstehenden Risiken bzw.
Verluste.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages im Inhaltsverzeichnis, in
der Präambel, in § 2 und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes, eine Änderung in § 3 (Kreis der
Gesellschafter, Partner, Kooperationen, regionale und
sachliche Beschränkung der Tätigkeit), § 7
(Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufgaben der
Gesellschafterversammlung), § 11 (Innere Ordnung des
Aufsichtsrates) sowie die Entfernung von § 26
(Veröffentlichungen) unter Anpassung der fortlaufenden
Nummerierung beschlossen.
a)
23.11.2023
Brinkkötter
4 Einzelprokura:
Hehmann, Anja, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒
a)
31.07.2023
Buß-Jörgensen
3 a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17
(Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung und
Ergebnisverwendung) beschlossen.
a)
15.12.2022
Brinkkötter
Calendar 23.12.2020
Veränderung

HRB 214613: Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH, Osnabrück, Herrenteichstraße 17/18, 49074 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.

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Historie 2

31.07.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Anja Hehmann
Prokurist

31.03.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Petra Rosenbach
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 31.03.2020