Towers Watson (Reutlingen) GmbH, Reutlingen, Oskar-Kalbfell-Platz 14, 72764 Reutlingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.08.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Towers Watson (Reutlingen) GmbH, Reutlingen, Oskar-Kalbfell-Platz 14, 72764 Reutlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Towers Watson Pension Service GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354012) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Towers Watson (Reutlingen) GmbH, Reutlingen, Oskar-Kalbfell-Platz 14, 72764 Reutlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Towers Watson GmbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 87927) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Towers Watson (Reutlingen) GmbH, Reutlingen, Oskar-Kalbfell-Platz 14, 72764 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Morris, Paul Geoffrey, Betchworth/GB, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramamurthy, Chandrasekhar, London, * ‒.‒.‒‒.
Towers Watson (Reutlingen) GmbH, Reutlingen, Oskar-Kalbfell-Platz 14, 72764 Reutlingen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Towers Watson GmbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 87927) am 01.06.2010 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 30.06.2011 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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