HRB 590672:Toy World Association GmbH, Forchtenberg, Teslastr. 6, 74670 Forchtenberg.Änderung der Geschäftsanschrift: Röntgenstraße 7, 74670 Forchtenberg.
HRB 590672:Toy World Association GmbH, Forchtenberg, Teslastr. 6, 74670 Forchtenberg.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Rolf Krämer Besitzunternehmen e.K.", Forchtenberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 728611) am 17.07.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Toy World Association GmbH, Forchtenberg, Teslastr. 6, 74670 Forchtenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 11 Abs. 3 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.05.2013 mit Nachtrag vom 27.06.2013 zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Teils des Vermögens Krämer, Rolf, Forchtenberg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Rolf Krämer Besitzunternehmen e.K.", Forchtenberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 728611) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Krämer, Rolf, Forchtenberg, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Rolf Krämer Besitzunternehmen e.K.", Forchtenberg (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 728611) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 29.05.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.