Trägerverein Pfadfinder-Haus e.V., Mainaschaff (Ankergasse 5, 63814 Mainaschaff). Die Verschmelzung wurde am 29.12.2011 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg VR 726).
Trägerverein Pfadfinder-Haus e.V., Mainaschaff (Ankergasse 5, 63814 Mainaschaff). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2011 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 04.05.2011 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 04.05.2011 mit dem Freundeskreis der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg Stamm Mainaschaff e.V. mit dem Sitz in Mainaschaff (Amtsgericht Aschaffenburg VR 726) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.