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a)
TrödelSpende gemeinnützige Un-
ternehmergesellschaft (haftungs-
beschränkt)
c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige, mildtätige und kirch-
liche Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung. Zweck
der Gesellschaft ist das nationa-
le und internationale Einholen
von Spenden und Schenkungen
(Mittelbeschaffung) in Form von
Geld-, Sach- oder Arbeitsleistun-
gen zur Finanzierung, Förderung
und Durchführung der gemeinnüt-
zigen, mildtätigen und kirchlichen
Projekte im In- und Ausland. Die
Mittelbeschaffung, Finanzierung
sowie die Förderung und Durch-
führung der Projekte kann den ge-
samten jeweils aktuell gültigen
Katalog des § 52 Abs. 1 AO so-
wie §§ 53 und 54 AO erfassen so-
wie die Förderung der Volks- und
Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirk-
licht insbesondere durch die Ver-
fügungstellung der mittels Inter-
netplattform(en) generierten Mit-
tel zugunsten dritter gemeinnützi-
ger Körperschaften/Organisatio-
nen oder Körperschaften des öf-
fentlichen Rechts nach § 58 Nr. 1
S. 1 AO zur Verwirklichung von
deren gemeinnützigen, mildtäti-
gen oder kirchlichen Zwecken, die
Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit im Sinne von § 52
Abs. 2 AO, vor allem
bezüglich der ausgeübten Tätig-
keiten von Organisationen und
Körperschaften, die selbst ge-
meinnützige Zwecke gemäß der
AO zum Ziel haben, wobei die
Organisationen selbst nicht unbe-
dingt als gemeinnützig anerkannt
sein oder ihren Sitz in Deutsch-
land haben müssen, wobei Mittel
nur an folgende Empfänger wei-
tergeleitet werden dürfen: inlän-
dische steuerbegünstigte Körper-
schaften, in § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG
aufgeführte Körperschaften (be-
schränkt steuerpflichtige Körper-
schaften aus EU/EWR-Staaten),
inländische und ausländische ju-
ristische Personen des öffentli-
chen Rechts, ausländische Kör-
perschaften, die nicht beschränkt
steuerpflichtig sind, bei denen die
spätere Verwendung der Mittel für
steuerbegünstigte Zwecke ausrei-
chend nachgewiesen wird, und be-
schränkt steuerpflichtige Körper-
schaften aus Nicht-EU/EWR Staa-
ten, bei denen die spätere Verwen-
dung der Mittel für steuerbegüns-
tigte Zwecke ausreichend nach-
gewiesen wird, insbesondere soll
hierdurch eine Vergleichbarkeit
zwischen den Organisationen ge-
währleistet und ihre Aktivitäten
besser eingeschätzt und bewer-
tet werden können, so z.B. durch
eine Übersicht der eingenomme-
nen Spenden, der verfolgten Ziele
und ihrer jeweiligen Zwecke, die
Durchführung von Schulungen,
Veranstaltungen und Workshops,
durch die Bildung und Fortbil-
dung gemäß § 52 Abs. 2 AO von
Mitarbeitenden und Funktions-
tragendender entsprechenden Or-
ganisationen und Körperschaften
mittels Bildungsmaßnahmen, wel-
che online sowie offline stattfin-
den können und die Organisatio-
nen in ihren Bereichen wie Fund-
raising, Finanzierung, IT, Kom-
munikation, Recht, Strategie und
Management unterstützen, die
Entwicklung, die Umsetzung und
der Betrieb geeigneter Kommu-
nikationsmöglichkeiten, welche
die entsprechende Förderung der
Bildung unterstützen. Die Gesell-
schaft kann zur Generierung von
Mitteln nach § 2 Abs. 3 Buchstabe
a. die Spendenplattform troedels-
pende.de betreiben. Die Websei-
te dient dabei dem Zweck der Ge-
nerierung von Spenden. Auf der
Website können User wie bei an-
deren onlinePlattformen u.A. Ar-
tikel verkaufen. Der Verkäufer
spendet dann den erzielten Erlös,
ohne eine Gegenleistung zu er-
halten. Die Spenden werden hier-
zu im Wege des verkürzten Zah-
lungswegs von dem Käufer über-
wiesen. Daneben kann die Web-
seite auch zur Verwirklichung des
Zwecks nach § 2 Abs. 3 Buch-
stabe b. verwendet werden. Ge-
winne dürfen durch den Betrieb
der Webseite nicht erzielt werden.
Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig und verfolgt nicht in erster Li-
nie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglie-
der erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft. Es
darf keine Person durch Ausga-
ben, die dem Zweck der Gesell-
schaft fremd sind, oder durch un-
verhältnismäßig hohe Vergütun-
gen begünstigt werden. Die Ge-
sellschafter dürfen keine Gewinn-
anteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Ge-
sellschaft erhalten. Die Gesell-
schaft hat zur Verwirklichung des
Gesellschaftszwecks die Möglich-
keit der Kooperation mit Einzel-
personen (Trainern/Coaches) oder
anderen Gesellschaften, die selbst
die Voraussetzungen der § 51 bis
68 AO erfüllen oder aber Unter-
stützungsleistungen in diesem Be-
reich anbieten. Die Partner sol-
len die Voraussetzungen nach §
57 Abs. 1 S. 2 AO erfüllen, so
dass nach den rechtlichen und tat-
sächlichen Beziehungen, die zwi-
schen der Gesellschaft und der
Hilfsperson bestehen, das Wir-
ken der Hilfsperson wie eigenes
Wirken der Gesellschaft anzuse-
hen ist. Die gemeinnützigen, mild-
tätigen und kirchlichen Zwecke
müssen nicht zugleich und in glei-
chem Maße verwirklicht werden.
Gegenstand ist auch der Betrieb
sämtlicher Geschäfte, die geeignet
sind, den Gesellschaftszweck zu
fördern. |
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a)
Jeder Geschäftsführer vertritt die Ge-
sellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsge-
schäfte mit sich selbst oder als Ver-
treter Dritter abschließen.
b)
Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Piette, Stéphane |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 03.03.2023
ist der Gesellschaftsvertrag neu ge-
fasst , insbesondere geändert in §§
1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 3
(Geschäftsführung). |
a)
17.03.2023
Kiesel |