HRB 19794: Trützschler Group AG, Mönchengladbach, Duvenstraße 82-92, 41199 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.05.2021 im Wege des Formwechsels in die Trützschler Group SE mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 20308) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19794: Trützschler Group AG, Mönchengladbach, Duvenstraße 82-92, 41199 Mönchengladbach. Dem Registergericht ist der Plan über die formwechselnde Umwandlung der Trützschler Group AG in die Trützschler Group SE eingereicht worden.
HRB 19794: Trützschler Group AG, Mönchengladbach, Duvenstraße 82-92, 41199 Mönchengladbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Mede, Gabriele, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Schuren, Frank, Schwalmtal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3364: ABIC GmbH, Mönchengladbach, Duvenstraße 82-92, 41199 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 im Wege des Formwechsels in die Trützschler Group AG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 19794) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19794: Trützschler Group AG, Mönchengladbach, Duvenstraße 82-92, 41199 Mönchengladbach. Aktiengesellschaft. Satzung vom 31.07.2020 mit Änderungen vom 16.09.2020 und 10.11.2020. Geschäftsanschrift: Duvenstraße 82-92, 41199 Mönchengladbach. Gegenstand: die Entwicklung, Herstellung sowie der Handel mit Textilmaschinen und Maschinenteilen im In- und Ausland sowie die Beteiligung an Unternehmen des Maschinen- und Anlagebaus. Grundkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstands zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Mitgliedern des Vorstands Einzelvertretungsbefugnis erteilen und gestatten, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung von der Beschränkung des § 181 Alt. 2 BGB). Vorstand: Dr. Burger, Dirk, Pulheim/Brauweiler, * ‒.‒.‒‒; Dr. Napiwotzki, Ralf, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Dr. Soest, Christof, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ABIC GmbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 3364) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 31.07.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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