Traben-Trarbacher Sektkellerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Traben-Trarbach, Wildbadstraße 25-27, 56841 Traben-Trarbach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Robert Heuser, Inh. Matthias Heuser e.K. am 09.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Traben-Trarbacher Sektkellerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Traben-Trarbach, Wildbadstraße 25-27, 56841 Traben-Trarbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.05.2011 mit der Robert Heuser, Inh. Matthias Heuser e.K. mit Sitz in Traben-Trarbach (Amtsgericht Wittlich, HRA 20376) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.