10 |
c)
a) die Erbringung von Dienstleistungen der
Informationstechnologie, Forschung und
Entwicklung im Bereich der Digitalisierung
und Distributed Ledger Technologie,
Informationsdienstleistungen, Werbung und
Marktforschung, sonstige im
Zusammenhang damit stehende
freiberufliche, wissenschaftliche und
technische Tätigkeiten und alle damit
verbundenen Dienstleistungen;
b) die Erbringung der folgenden
Wertpapierdienstleistungen:
i. die Anschaffung oder Veräußerung von
Finanzinstrumenten im eigenen Namen für
fremde Rechnung
(Finanzkommissionsgeschäft im Sinne von
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 des
Wertpapierinstitutsgesetzes),
ii. die Übernahme von Finanzinstrumenten
für eigenes Risiko zur Platzierung oder die
Übernahme gleichwertiger Garantien
(Emissionsgeschäft im Sinne von § 2 Abs.
2 Nr. 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes),
iii. die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung im
Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 des
Wertpapierinstitutsgesetzes),
iv.die Abgabe von persönlichen
Empfehlungen im Sinne des Artikels 9 der
Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der
Kommission vom 25. April 2016, an Kunden
oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
mit bestimmten Finanzinstrumenten
beziehen (Anlageberatung im Sinne von § 2
Abs. 2 Nr. 4 des
Wertpapierinstitutsgesetzes),
v.die Anschaffung oder Veräußerung von
Finanzinstrumenten in fremdem Namen für
fremde Rechnung (Abschlussvermittlung im
Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 5 des
Wertpapierinstitutsgesetzes),
vi.die Platzierung von Finanzinstrumenten
ohne feste Übernahmeverpflichtung
(Platzierungsgeschäft im Sinne von § 2
Abs. 2 Nr. 8 des
Wertpapierinstitutsgesetzes),
vii.die Verwaltung einzelner oder mehrerer
in Finanzinstrumenten angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum
(Finanzportfolioverwaltung im Sinne von § 2
Abs. 2 Nr. 9 des
Wertpapierinstitutsgesetzes) sowie
viii.der Eigenhandel durch das
kontinuierliche Anbieten des An- und
Verkaufs von Finanzinstrumenten an den
Finanzmärkten zu selbst gestellten Preisen
für eigene Rechnung unter Einsatz des
eigenen Kapitals (Market-Making) sowie
das Anschaffen oder Veräußern von
Finanzinstrumenten für eigene Rechnung
als Dienstleistung für andere (Eigenhandel
im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a)
und c) des Wertpapierinstitutsgesetzes);
c)die Erbringung der folgenden
Wertpapiernebendienstleistungen:
i.die Beratung über die Kapitalstruktur, die
industrielle Strategie oder bei
Unternehmensfusionen bzw. -übernahmen
(§ 2 Abs. 3 Nr. 3 des
Wertpapierinstitutsgesetzes) sowie
ii.Devisengeschäfte im Zusammenhang mit
Wertpapierdienstleistungen (§ 2 Abs. 3 Nr.
4 des Wertpapierinstitutsgesetzes). Die
Gesellschaft darf im Übrigen keine
erlaubnispflichtigen
Wertpapierdienstleistungen erbringen,
sofern diese nicht in Absatz (1)
ausdrücklich für zulässig erklärt sind. Die
Gesellschaft darf ferner keine anderweitig
erlaubnispflichtigen Geschäfte,
insbesondere Bankgeschäfte im Sinne des
Kreditwesengesetzes erbringen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen. |
a)
31.10.2024
Pussehl
b)
Fall 11 |
9 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen. |
a)
06.09.2024
Nagel
b)
Fall 10 |
8 |
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1.586.639,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in den §§ 4 (Stammkapital) und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 131.350,00 EUR
beschlossen.
b)
Die Geschäftsführer sind durch Gesellschaftsvertrag vom
16.07.2024 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 31.12.2024
mit Zustimmung der Gesellschafter um bis zu 117.533 EUR
gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei
das Bezugsrecht der Gesellschafter ausgeschlossen ist
(Genehmigtes Kapital 2024/I). |
a)
04.09.2024
Nagel
b)
Fall 9 |
7 |
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1.455.289,00
EUR |
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a)
Auf Grund der im Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2023
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals
um 23.700,00 EUR auf 1.455.289,00 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss der Geschäftsführer vom 12.03.2024 ist der
Gesellschaftsvertrag in § 4 (Höhe und Einteilung des
Stammkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. |
a)
14.06.2024
Pussehl
b)
Fall 8 |
6 |
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1.431.589,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des
Stammkapitals um 320.478,00 EUR beschlossen. |
a)
24.05.2024
Pussehl
b)
Fall 7 |