HRB 79842: Trafalgar Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Karella Holdings S.à.r.l. am 31.07.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79842: Trafalgar Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 27.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Karella Holdings S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg, B182504) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79842: Trafalgar Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Karella Holdings S.à.r.l., mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg (Registre de Commerce et des Socieétés, Nummer B 182504) eingereicht worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie Anschriften, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:Den Gläubigern der Trafalgar Holdings GmbH ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 122j Abs. 1 UmwG). Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG). Der Anspruch auf die Gewährung von Sicherheit richtet sich gegen den übertragenden Rechtsträger. Sollte einem Gläubiger, der gemäß § 122j UmwG Anspruch auf Sicherheitsleistung hat, im Einzelfall keine angemessene Sicherheitsleistung gewährt und die grenzüberschreitende Verschmelzung dennoch wirksam geworden sein, richtet sich der Anspruch auf Gewährung von Sicherheitsleistung gegen den übernehmenden Rechtsträger als Rechtsnachfolger. Die Gläubiger von Trafalgar Holdings GmbH können weitere Informationen bezüglich ihrer Rechte unter der Geschäftsanschrift von Trafalgar Holdings GmbH (Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main) als auch unter derjenigen von Karella Holdings S.à r.l. (Avenue J F. Kennedy 46A, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg) erhalten.Gläubiger der Karella Holdings S.à r.l., deren Anspruch vor dem Datum der Veröffentlichung des Zustimmungsbeschlusses der Anteilseigner entstand, können, ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach jener Veröffentlichung die Bestellung einer Sicherheit für fällige oder nicht fällige Ansprüche verlangen, insofern sie nachweisen können, dass ihre Forderungen gefährdet sind und eine ausreichende Garantie nicht durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurde. Das Verlangen ist an den Vorsitzenden der für Handelssachen im Verfahren einstweiliger Verfügungen zuständigen Kammer desjenigen Bezirksgerichts zu richten in dem der übernehmende Rechtsträger niedergelassen ist (Artikel 1021-9 Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in der aktuellen Fassung). Der Gerichtspräsident weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt, oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Der Schuldner kann die Abweisung dieses Antrags erreichen, indem er den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung noch nicht fällig ist. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der festgesetzten Frist gestellt, so wird die Forderung sofort fällig. Die Gläubiger von Karella Holdings S.à r.l. können weitere Informationen bezüglich ihrer Rechte unter der Geschäftsanschrift von Karella Holdings S.à r.l. erhalten: Avenue J F. Kennedy 46A, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die Karella Holdings S.à r.l. als übernehmende Gesellschaft die Al-leingesellschafterin der Trafalgar Holdings GmbH ist.
HRB 79842: Trafalgar Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Flughafen-Hotel Schwaig GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 82376) und des Weiteren ist die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BEAC Zweite Projektentwicklungs GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 82568) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79842: Trafalgar Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main.
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