HRB 202316: Trafficpartner Solutions GmbH, Seevetal, Forstweg 27, 21218 Seevetal. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Surf Media GmbH am 17.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 202316: Trafficpartner Solutions GmbH, Seevetal, Forstweg 27, 21218 Seevetal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.09.2021 mit der Surf Media GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 99087) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 202316: Trafficpartner Solutions GmbH, Seevetal, Forstweg 27, 21218 Seevetal. Die Gesellschaft ist am 20.02.2020 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.01.2020 mit der AdTexx GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 25519) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 202316: Trafficpartner Solutions GmbH, Seevetal, Forstweg 27, 21218 Seevetal. Die Gesellschaft ist am 28.06.2019 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2019 mit der Noof Internet UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 150026 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 202316: Trafficpartner Solutions GmbH, Seevetal, Forstweg 27, 21218 Seevetal. Die Gesellschaft ist am 24.08.2018 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2018 mit der mobi4friends GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 21869 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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