GnR 188: Trailblazer eG, Königswinter (Bergstraße 66, 53639 Königswinter). Die Genossenschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.09.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Generalversammlung vom 30.09.2021 das von dem Einzelkaufmann Reimann, Torsten, Königswinter, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma TH Softwareentwicklung e.K. in Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRA 6784) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 188: Trailblazer eG, Königswinter (Bergstraße 66, 53639 Königswinter). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 01.04.2021. a) die Förderung und Durchführung von internationaler Unternehmensberatung, speziell in den Bereichen Unternehmensgründung & Führung, Kommunikation, IT und aller damit verbundenen Tätigkeiten und Inhalten, b) die Förderung und Erstellung von Software, dem Handel und Vertrieb von Software und Softwarelizenzen und aller damit verbundenen Tätigkeiten und Inhalten, c) die Förderung und Durchführung von Online- und Einzelhandel und aller damit verbundenen Tätigkeiten und Inhalten, d) die Organisation, Begleitung und Vorbereitung spezifischer, dem Unternehmenszweck verwandten und übergreifenden Themen, u.a. durch Beratung, Coaching, Hilfestellung, Trainings, Workshops, Vorträge, Seminare etc. e) die wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Gemeinschaft auf allen möglichen Ebenen zu fördern, fordern und zu verbessern, f) die materiellen Grundlagen und organisatorischen Voraussetzungen für die Mitglieder zur Durchführung ihrer unternehmerischen Tätigkeit bereit zu stellen, nach Maßgabe der im jeweiligen Wirtschaftszeitraum verfügbaren Möglichkeiten, die Mitglieder bei der Organisierung ihrer Wirtschaft und Lebensführung durch Dienstleistungen oder in materieller Form zu unterstützen, g) die Organisation, Begleitung und Vorbereitung spezifischer, dem Unternehmenszweck verwandten und übergreifenden Themen, h) Food & Beverage Management, Catering, ggf. eigene Food-Trucks, i) Informationsportal, Reiseplanung und Organisation von Expeditionsmobil-Touren sowie dem Sport verbundenen Touren. Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beschränkt sich auf den Geschäftsanteil. Durch die Beteiligung mit mehr als einem Geschäftsanteil tritt eine Erhöhung der Haftsumme entsprechend dem Gesamtbetrag der gezeichneten Geschäftsanteile ein. Die Mitglieder haben im Falle der Insolvenz über die Haftsumme hinaus keine Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten (Satzungsgemäßer Nachschussausschluss gem. § 6 Nr. 3 GenG). Der Geschäftsanteil beträgt 1.000,- Euro. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Das Vorstandsmitglied vertritt alleine und ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Reimann, Torsten, Königswinter, * ‒.‒.‒‒.