Train-Worxx GmbH, Münster, Bremer Platz 70, 48155 Münster. Die Verschmelzung ist am 08.01.2013 in das Register des neu eingetragenen Einzelkaufmanns eingetragen worden (Amtsgericht Münster HRA 9520). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Train-Worxx GmbH, Münster, Bremer Platz 70, 48155 Münster. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Train-Worxx Andreas Schütz e.K." mit Sitz in Münster weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Train-Worxx GmbH, Münster (Bremer Platz 70, 48155 Münster). Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. Das Stammkapital beträgt nun: 26.000,00 EUR.