Trainingsstall Leckebusch Pferdehandel GmbH, Nümbrecht (Gerlinghauser Mühle 14, 51588 Nümbrecht). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Trainingsstall Leckebusch e.K.; Amtsgericht Siegburg HRA 4552) am 01.08.2005 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Trainingsstall Leckebusch Pferdehandel GmbH, Nümbrecht (Gerlinghauser Mühle 14, 51588 Nümbrecht). Die Gesellschaft ist im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und ihres Alleingesellschafters jeweils vom 06.06.2005 als übertragender Rechtsträger mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters, dem künftig unter der Firma Trainingsstall Leckebusch e.K.mit Sitz in Nümbrecht (Amtsgericht Siegburg 41 AR 293/05) auftretenden Kaufmann Lutz Leckebusch in Nümbrecht verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.