HRA 3336 P: Translogistik Waltersdorf Service GmbH & Co. KG, Schönefeld, Am Rondell 1, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist nunmehr das Amtsgericht Cottbus zuständig. Die Firma wird jetzt bei dem Amtsgericht Cottbus unter HRA 2422 CB geführt. Von Amts wegen eingetragen.
Translogistik Waltersdorf Service GmbH & Co. KG, Schönefeld, Am Rondell 1, 12529 Schönefeld. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Translogistik Kraft Service GmbH & Co.KG mit Sitz in Berlin ( Amtsgericht Charlottenburg HRA 40133 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Translogistik Waltersdorf Service GmbH & Co. KG, Schönefeld, Am Rondell 1, 12529 Schönefeld. Inländische Geschäftsanschrift: Am Rondell 1, 12529 Schönefeld. Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: Translogistik Waltersdorf Service Beteiligungs-GmbH; mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Translogistik Kraft Service Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Berlin(Amtsgericht Charlottenburg HRB 109190 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.