HRB 23755: Transport- und Kurierdienst Petra Brückner GmbH, Heiligenhaus, Ziegelstr. 9, 42579 Heiligenhaus. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brückner, Kristina, Velbert, * ‒.‒.‒‒; Frentz, Marcel, Velbert, * ‒.‒.‒‒; Hilgenberg, Sven, Velbert, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23755: Transport- und Kurierdienst Petra Brückner GmbH, Velbert, Talstr. 41, 42551 Velbert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Heiligenhaus beschlossen. Heiligenhaus. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ziegelstr. 9, 42579 Heiligenhaus.
Transport- und Kurierdienst Petra Brückner GmbH, Velbert, Talstr. 41, 42551 Velbert. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2011. Geschäftsanschrift: Talstr. 41, 42551 Velbert. Gegenstand: Das Erbringen von Transport- und Kurierdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brückner, Petra, Velbert, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens der Transport- und Kurierdienst Petra Brückner e.K. mit Sitz in Velbert (HRA 23186) - mit Ausnahme des Grundbesitzes Talstr. 41 in Velbert, der das Grundstück betreffenden Darlehensverbindlichkeiten bei der Sparkasse Hilden.Ratingen.Velbert, Kontonr.: 6036261839, 6036133434, 6046202989, 6027252953, sowie der sonstigen Verbindlichkeiten für die Baukosten der Lagerhalle - nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.