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Transportbeton Leutershausen Fritz Schulz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirn (HRB 430569) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bahnhofstr. 19
55606 Kirn
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 430569
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Transportbeton Leutershausen Fritz Schulz Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Kirn war im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 430569 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Transportbeton Leutershausen Fritz Schulz Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Transportbeton Leutershausen Fritz Schulz Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 08.08.2016
Löschung

HRB 430569: Transportbeton Leutershausen Fritz Schulz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hirschberg, Bahnhofstr. 19, 55606 Kirn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2016 mit der Aktiengesellschaft "Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 430501) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 430501) am 04.11.1968 mit späteren Änderungen abgeschlossene Organschafts- und Ergebnisabführungs - und Geschäftsführungsvertrag (siehe Eintragung lfd.Nr. 1) ist mit Wirkung zum 08.08.2016 infolge der Verschmelzung beendet. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

08.08.2016
Registervorgang

Löschung 08.08.2016