Transportbeton Leutkirch-Isny GmbH & Co. KG, Leutkirch im Allgäu, (Auenweg 32, 88299 Leutkirch im Allgäu).Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Frischbeton SCHWENK GmbH", München (Amtsgericht München HRB 5509) am 04.09.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Transportbeton Leutkirch GmbH & Co. KG, Leutkirch im Allgäu (Auenweg 32, 88299 Leutkirch im Allgäu). Firma geändert; nun: Transportbeton Leutkirch-Isny GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Transportbeton Leutkirch-Isny Verwaltungs-GmbH, Leutkirch im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRB 610041). Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Frischbeton SCHWENK GmbH", München (Amtsgericht München HRB 5509) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2008 alle Aktiva und Passiva des wirtschaftlichen Geschäftsbereichs "Transportbeton", betreffend die Herstellung und den Vertrieb von Transportbeton am Standort der übertragenden Gesellschaft, auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.