Trapp Bauen und Wohnen GmbH, Wuppertal (Deutscher Ring 71, 42327 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden F.C. Trapp AG Bauunternehmung am 15.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Trapp Bauen und Wohnen GmbH, Wuppertal (Deutscher Ring 71, 42327 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.11.2006 mit der F.C. Trapp AG Bauunternehmung mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HRB 10567) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Trapp Bauen und Wohnen GmbH, Wuppertal (Deutscher Ring 71, 42327 Wuppertal). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2006 und der Gesellschafterversammlung der Kondor Wessels Grundstücksverwaltung NRW GmbH vom 11.09.2006 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Kondor Wessels Grundstücksverwaltung NRW GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 19685) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Rechts steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Trapp Bauen und Wohnen GmbH, Wuppertal (Deutscher Ring 71, 42327 Wuppertal). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.09.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.09.2006 und der Gesellschafterversammlung der Kondor Wessels Grundstücksverwaltung NRW GmbH vom 04.09.2006 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit durch Ausgliederung auf die Kondor Wessels Grundstücksverwaltung NRW GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 19865) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Trapp Bauen und Wohnen GmbH, Remscheid (Deutscher Ring 71, 42327 Wuppertal). Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2005 hat den Sitz nach Wuppertal verlegt und § 1 Abs. 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages geändert. Wuppertal.