HRB 23713: TrappInfra Services GmbH, Wesel, Trappstraße 6 - 8, 46483 Wesel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.11.2020 mit der VolkerWessels Deutschland GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HR B 19541) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23713: TrappInfra Services GmbH, Wesel, Trappstraße 6 - 8, 46483 Wesel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VolkerWessels Deutschland GmbH am 23.12.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 23713: TrappInfra Services GmbH, Wesel, Trappstraße 6 - 8, 46483 Wesel. Zweigniederlassung aufgehoben in 14612 Falkensee, Geschäftsanschrift: Chemnitzer Str. 6, 14612 Falkensee.
HRB 23713: TrappInfra Services GmbH, Wesel, Trappstraße 6 - 8, 46483 Wesel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2019 Teile des Vermögens der VolkerWessels Deutschland Servicegesellschaft mbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HR B 19526) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23713: TrappInfra Services GmbH, Wesel, Trappstraße 6 - 8, 46483 Wesel. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.10.2017 wirksam geworden.
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