HRB 10238:Trasswerke Meurin Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Andernach, Kölner Str. 17, 56626 Andernach.Der mit der Trasswerke Meurin GmbH & Co. KG, Nickenich (AG Koblenz, HRA 10715) am 18.11.1997 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Trasswerke Meurin Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Andernach, Kölner Str. 17, 56626 Andernach. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Bimsbaustoffen aller Art, Zement, Trass, Trasskalk sowie anderer Erzeugnisse auf dem Gebiet von Steine und Erden, der Betrieb von Trass-, Lava- und Steinbrüchen, die Verpachtung von Werkanlagen, Handel mit vorgenannten Erzeugnissen, Vorprodukten und sonstigen Waren, sowie Übernahme der Komplementärstellung in der Firma "Trasswerke Meurin Kommanditgesellschaft". Bestellt als Geschäftsführer: Meuser-Schaede, Patricia, Köln, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Meuser-Schaede, Jil, Köln, * ‒.‒.‒‒; Meuser-Schaede, Kevin, Köln, * ‒.‒.‒‒; Meuser-Schaede, Kim, Köln, * ‒.‒.‒‒; Meuser-Schaede, Phil, Köln, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Meuser-Schaede, Gary, Köln, * ‒.‒.‒‒; Meuser-Schaede, Patricia, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Trasswerke Meurin Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Andernach, Kölner Str. 17, 56626 Andernach.Geschäftsanschrift: Kölner Str. 17, 56626 Andernach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2009 mit der ACM Autohandelsgesellschaft mbH mit Sitz in Kretz (Amtsgericht Koblenz, HRB 12211) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.