Trend Design OHG, Wetter, Hegestraße 6-16, 58300 Wetter. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Trend Design OHG am 05.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Trend Design OHG, Wetter, Hegestraße 6-16, 58300 Wetter. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 mit der Trend Design OHG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRA 19267) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.