Trend-Automobile GmbH, Rheine, Rheiner Str. 155, 48432 Rheine. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Brüggemann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft am 29.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Trend-Automobile GmbH, Rheine, Rheiner Str. 155, 48432 Rheine. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.07.2010 mit der Autohaus Brüggemann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRA 2876) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.