HRA 6131:Trendfashion Viktoria Handel GmbH & Co. KG, Lübbecke, Blasheimer Str. 35, 32312 Lübbecke.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gem. §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB von Amts wegen eingetragen.
Trendfashion Viktoria Handel GmbH & Co. KG, Lübbecke, Blasheimer Str. 35, 32312 Lübbecke. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Shades GmbH, Lübbecke (Bad Oeynhausen HRB 10710).
Trendfashion Viktoria Handel GmbH & Co. KG, Lübbecke, Blasheimer Str. 35, 32312 Lübbecke. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Blasheimer Str. 35, 32312 Lübbecke. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Shades GmbH, Lübbecke (Bad Oeynhausen HRB 10710). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2010 und 23.8.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2010 und 23.8.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der SHADES GmbH & Co. KG mit Sitz in Lübbecke (HRA 7188) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Trendfashion Viktoria Handel GmbH & Co. KG, Lübbecke (Blasheimer Str. 35, 32312 Lübbecke, Handel und Vertrieb von und mit Bekleidung aller Art sowie Accessoires hierzu). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Trendfashion Viktoria Handel Verwaltungs GmbH, Lübbecke (AG Bad Oeynhausen, HRB 9516). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TRENDFASHION VIKTORIA Handel GmbH, Lübbecke (HRB 8464) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2005. Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen einer Frist von sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Rcht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.