HRB 32435: Trendhaus Holding GmbH, Sengenthal, Mühlweg 15, 92369 Sengenthal OT Reichertshofen. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Benkler, Sandra, Neumarkt i.d.OPf., * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32435: Trendhaus Holding GmbH, Sengenthal, Mühlweg 15, 92369 Sengenthal OT Reichertshofen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2015. Geschäftsanschrift: Mühlweg 15, 92369 Sengenthal OT Reichertshofen. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen jeglicher Art. Tätigkeiten, die einer besonderen Genehmigung bedürften, sind vom Unternehmensgegenstand ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Benkler, Sandra, Neumarkt i.d.OPf., * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 30.09.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 30.09.2015 Teile des Vermögens von der CaSa No 15 Holding GmbH mit dem Sitz in Sengenthal (Amtsgericht Nürnberg HRB 27174) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.