HRB 1594: Trendoffice Büromöbelfabrik Verwaltungs-GmbH, Günzburg, Lochfelbenstr. 25, 89312 Günzburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Friedrich W. Dauphin GmbH mit dem Sitz in Offenhausen (Amtsgericht Nürnberg HRB 6402) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
89312 Günzburg
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Amtsgericht: Memmingen
Rechtsform: GmbH