Treuhand-Gesellschaft des deutschen Wertpapierbesitzes Gesellschaft mit beschränker Haftung, Düsseldorf, Hamborner Straße 53, 40472 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden DSW Service GmbH (AG Düsseldorf, HRB 880) am 04.09.2009 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Treuhand-Gesellschaft des deutschen Wertpapierbesitzes Gesellschaft mit beschränker Haftung, Düsseldorf, Hamborner Straße 53, 40472 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Hamborner Straße 53, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2009 mit der DSW Service GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 880) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Treuhand-Gesellschaft des deutschen Wertpapierbesitzes Gesellschaft mit beschränker Haftung, Düsseldorf (Hamborner Str. 53, 40472 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2007 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere § 4 und damit die allgemeine Vertretungsregelung geändert. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.