Treuhandstelle der Genossenschaften Westfalens, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster (Mecklenbecker Str. 235 - 239, 48163 Münster). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rheinisch-Westfälische Genossenschafts-Treuhand GmbH am 25.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Treuhandstelle der Genossenschaften Westfalens, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster (Mecklenbecker Str. 235 - 239, 48163 Münster). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.06.2005 mit der Rheinische Genossenschafts-Treuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung (jetzt Rheinisch-Westfälische Genossenschafts-Treuhand GmbH) mit Sitz in Koblenz (Koblenz HR B 226) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.