2 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im
Breisgau
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
bzw. Steuerberatungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß §§ 2, 43a Abs. 2 WPO
sowie gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG,
insbesondere:
a) Die Durchführung betriebswirtschaftlicher
Prüfungen, insbesondere solche von
Jahresabschlüssen wirtschaftlicher
Unternehmen, und die Erteilung von
Bestätigungsvermerken über die Vornahme
und das Ergebnis solcher Prüfungen (§ 2
Abs. 1 WPO);
b) Die geschäftsmäßige Hilfe in
Steuersachen nach den Vorschriften des
Steuerberatungsgesetzes; dazu gehören
auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen
und in Bußgeldsachen sowie bei der
Erfüllung von Buchführungspflichten, die
aufgrund von Steuergesetzen bestehen,
insbesondere die Aufstellung von
Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche
Beurteilung;
c) Die wirtschaftsberatende, gutachterliche
oder treuhänderische Tätigkeit sowie die
Erteilung von Bescheinigungen über die
Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in
Vermögensübersichten und
Erfolgsrechnungen.
Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Ziff. 2.1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte. Tätigkeiten,
die mit dem Beruf des Steuerberaters und
des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3
Nr. 1 WPO, wie z. B. Handels- und
Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der
auf Ihren Gegenstand nach Ziff. 2.1
anzuwendenden Berufsrechte nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit der
Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die
Gesellschaft hat an ihrem Sitz eine
berufliche Niederlassung zu unterhalten.
Die Vorgaben der anzuwendenden
Berufsrechte sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater in der beruflichen
Niederlassung oder in deren Nahbereich
tätig zu sein und muss mindestens ein
Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist,
seine berufliche Niederlassung am Sitz der
Gesellschaft haben (§§ 55e Abs. 1 StBerG,
28 Abs. 1 Satz 4 WPO).
Die Gesellschaft ist selbst Trägerin von
Berufspflichten. Alle Gesellschafter haben
sicherzustellen, dass die Gesellschaft ihre
Pflichten nach dem anzuwendenden
Berufsrecht erfüllen kann. Die Mitglieder
des Geschäftsführungs- und
Aufsichtsorgans sind verpflichtet, für die
Einhaltung der anzuwendenden
Berufsrechte in der
Berufsausübungsgesellschaft zu sorgen. Es
ist sicher zu stellen, dass Verstöße
frühzeitig erkannt und abgestellt werden. |
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|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
27.07.2023
Gottschaldt |
1 |
a)
Trewitax Freiburg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
b)
Freiburg im Breisgau
Geschäftsanschrift:
Wölflinstraße 3, 79104 Freiburg im
Breisgau
c)
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
bzw. Steuerberatungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß §§ 2, 43a Abs. 2 WPO
sowie gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG,
insbesondere:
a) Die Durchführung betriebswirtschaftlicher
Prüfungen, insbesondere solche von
Jahresabschlüssen wirtschaftlicher
Unternehmen, und die Erteilung von
Bestätigungsvermerken über die Vornahme
und das Ergebnis solcher Prüfungen (§ 2
Abs. 1 WPO);
b) Die geschäftsmäßige Hilfe in
Steuersachen nach den Vorschriften des
Steuerberatungsgesetzes; dazu gehören
auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen
und in Bußgeldsachen sowie bei der
Erfüllung von Buchführungspflichten, die
aufgrund von Steuergesetzen bestehen,
insbesondere die Aufstellung von
Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche
Beurteilung;
c) Die wirtschaftsberatende, gutachterliche
oder treuhänderische Tätigkeit sowie die
Erteilung von Bescheinigungen über die
Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in
Vermögensübersichten und
Erfolgsrechnungen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers
nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4
Nr. 1 StBerG und § 43 Abs. 3 Nr. 1 WPO,
wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist selbst Trägerin von
Berufspflichten. Alle Gesellschafter haben
sicherzustellen, dass die Gesellschaft ihre
Pflichten nach dem anzuwendenden
Berufsrecht erfüllen kann. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Woltemate, Ansgar, Freiburg im Breisgau,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Dr. Dittmann, Olesja, geb. Schmidt, Singen
Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Woltemate, Julia, geb. Köbele, Freiburg im
Breisgau, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2023 mit Änderung vom
16.03.2023. |
a)
21.03.2023
Mertens |