HRB 17137: Tridon Clamp Products GmbH, Weilerswist, Robert-Bosch-Straße 10, 53919 Weilerswist.
HRB 17137: Tridon Clamp Products GmbH, Weilerswist, Robert-Bosch-Straße 10, 53919 Weilerswist. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tridon Clamp Products spólka z ograniczona odpowiedzialnościa mit Sitz in Warschau/Polen am 26.01.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 17137: Tridon Clamp Products GmbH, Weilerswist, Robert-Bosch-Straße 10, 53919 Weilerswist. Prokura erloschen: Paas, Friedrich Michael, Wellburn/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒; Stinson, Laurie, Murfresboro, USA, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2016 mit der Tridon Clamp Products spólka z ograniczona odpowiedzialnościa mit Sitz in Warschau/Polen (Amtsgericht der Stadt Warschau/entrepreneurial register of the National Court Register administered by the District Court for Warsaw Nummer/number KRS 0000593092) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17137: Tridon Clamp Products GmbH, Weilerswist, Robert-Bosch-Straße 10, 53919 Weilerswist. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Tridon Clamp Products GmbH mit Sitz in Weilerswist (Amtsgericht Bonn HRB 17137) mit der spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia nach polnischem Recht unter Firma Tridon Clamp Products mit Sitz in Warschau (Amtsgericht Warschau KRS 0000593092) eingereicht worden. Es gibt keine Minderheitengesellschafter. Den Gläubigern der an der Verschmelzung als übertragende Rechtsträgerin beteiligten Gesellschaft ist gemäß § 122 j UmwG in Bezug auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern der Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. § 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG). Im Übrigen ist es unerheblich, ob der jeweilige Anspruch auf Vertrag oder Gesetzt beruht. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift; Robert-Bosch-Straße 10, 53919 Weilerswist, Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch auf Sicherheitsleistung zugrunde liegenden Forderungen dergestalt erforderlich ist, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift der Gesellschaft können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Die Rechte der Gläubiger der TridonClamp Products spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia bestimmen sich nach Artikel 495 und 496 KSH. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft haben im Einklang mit Artikel 495 und 496 KSH das Recht, ihre Forderungen binnen eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans anzumelden und zu erlangen, dass das für die übernehmende Gesellschaft zuständige Gericht ihre Forderungen besichert, sofern diese Forderungen nicht von der übernehmenden Gesellschaft besichert wurden. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Stanislawa Moniuski 1 A, 00-014 Warsaw, Poland.
HRB 17137: Tridon Clamp Products GmbH, Weilerswist, Robert-Bosch-Straße 10, 53919 Weilerswist. Nicht mehr Geschäftsführer: Höhn, Bernd, Aichtal, * ‒.‒.‒‒.
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