HRB 227072 B: Trinom Q 5 Bauprojekte GmbH, Berlin, Seestraße 103, 13353 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Seestraße 103, 13353 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Posadas Seher, Nikolai Jan; Geschäftsführer: 2. Dolanc, Martin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 227072 B: Trinom Q 5 Bauprojekte GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 182, 10783 Berlin. Firma: Trinom Q 5 Bauprojekte GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Potsdamer Straße 182, 10783 Berlin; Gegenstand: Die Kontrolle und Überwachung der Ausführungsplanung, die Bauüberwachung, sowie die Bearbeitung von Bauprojekten im Sinne der ingenieurtechnischen Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben, die Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer, Fassadenarbeiten, Abbrucharbeiten, Trockenbauarbeiten, Gartenarbeiten, Baubetreuung, Bauberatung, Bauüberwachung sowie ferner die Vermittlung von Planungsleistungen und Bauleistungen, die Vermittlung von Vertrieben und Bauunternehmen und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes, die Kooperation mit Subunternehmen jeglicher Art, sowie die Durchführung aller Geschäfts- und Dienstleistungen im Rahmen der Realisierung von Immobilien und Bauprojekten, die Übernahme von Logistikdienstleistungen und Aufträgen, Kommissionierung und Lagerung sowie ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Geschäftsführer: 1. Posadas Seher, Nikolai Jan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.02.2021