HRB 120481: Trion Pharma GmbH, München, Frankfurter Ring 193 a, 80807 München. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
Trion Pharma GmbH, München, Frankfurter Ring 193 a, 80807 München. Prokura erloschen: Dr. Pelster, Dirk, München, * ‒.‒.‒‒. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.12.2013 (Az. 1504 IN 3398/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Trion Pharma GmbH, München, Frankfurter Ring 193 a, 80807 München. Prokura erloschen: Mogensen, Marita, Landsberg am Lech, * ‒.‒.‒‒.
Trion Pharma GmbH, München (Frankfurter Ring 193 a, 80807 München). Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung und Herstellung von Antikörpern, Arzneimitteln und Medizinprodukten auf Basis der Plattformtechnologie der trifunktionalen Antikörper bei folgenden Erkrankungen: Bösartigen Erkrankungen der gastrointestinalen Organbereiche (Speiseröhre, Magen, Dünn- und Dickdarm, Pankreas, Leber und Gallengänge), Peritoneum, Lunge (nicht kleinzelliges Bronchialkarzinom), Pleura, Brustkrebs, Gynäkologie (Eierstock, Uterus, Cervix), HNO-Bereich, Urologie (Nieren, Blase, Harnleiter, Prostata); CD20 exprimierende Malignome sowie Erkrankungen, bei denen CD20-positive Lymphozyten von pathogenetischer Bedeutung sind.
Trion Pharma GmbH, München (Frankfurter Ring 193 a, 80807 München). Die Trion Lymphomun GmbH mit dem Sitz in Martinsried (Amtsgericht München HRB 123386) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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