Tripizza GmbH, Wiesloch, Schwetzinger Str. 115, 69168 Wiesloch. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Andreas Richard, Malsch, * ‒.‒.‒‒; Bonadio, Michele Angelo, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒.
Tripizza GmbH, Wiesloch, Schwetzinger Str. 115, 69168 Wiesloch. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Tripizza e. K.", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim HRA 703681) am 19.10.2001 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Tripizza GmbH, Wiesloch, Schwetzinger Str. 115, 69168 Wiesloch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2011. Geschäftsanschrift: Schwetzinger Str. 115, 69168 Wiesloch. Gegenstand: Der Betrieb von Pizzabäckereien und Restaurants, sowie Import und Export von Lebensmitteln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Becker, Andreas Richard, Malsch, * ‒.‒.‒‒; Bonadio, Michele Angelo, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒; Tripi, Antonio, Bad Schönborn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Antonio Tripi, Bad Schönborn, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Tripizza e. K.", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim HRA 703681) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.08.2011. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.