HRB 48722: Trivia Ventures GmbH, Hamburg, Rothenbaumchaussee 69, 20148 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 und 5 beschlossen.
HRB 48722:Trivia Ventures GmbH, Hamburg, Rothenbaumchaussee 69, 20148 Hamburg.Die Zweigniederlassung in 07743 Jena wurde aufgehoben.
HRB 48722:Trivia Ventures GmbH, Hamburg, Rothenbaumchaussee 69, 20148 Hamburg.07743 Jena, Geschäftsanschrift: Lentragraben 1, 07743 Jena.
ePages Ventures GmbH, Hamburg, Pilatuspool 2, 20355 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Trivia Ventures GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rothenbaumchaussee 69, 20148 Hamburg.
ePages GmbH, Hamburg, Pilatuspool 2, 20355 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 4, 8 und 12 beschlossen. Neue Firma: ePages Ventures GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2012 und der Gesellschafterversammlung der PROVISTA Achthundertsechzigste Verwaltungsgesellschaft mbH vom 27.02.2012 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die PROVISTA Achthundertsechzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, künftig firmierend: ePages GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 120861) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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