HRB 176911 B: Troiwerth Windfeld Neuenfeld W 9 GmbH, Berlin, Homeyerstraße 19, 13156 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 21.06.2017 mit der Troiwerth GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 170209 B) als Obergesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 22.06.2017 zugestimmt hat.
HRB 176911 B: Troiwerth Windfeld Neuenfeld W 9 GmbH, Berlin, Homeyerstraße 19, 13156 Berlin. Firma: Troiwerth Windfeld Neuenfeld W 9 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Homeyerstraße 19, 13156 Berlin; Gegenstand: Entwicklung, Erwerb, Veräußerung, Betrieb und Unterhaltung von Windenergieanlagen. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Troike, Tilo, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Zelle, Adina, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.04.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Troiwerth Windfeld Neuenfeld W 9 GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 51359) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.04.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.