HRA 2024:Troiwerth Windpark Nadrensee G1 GmbH & Co. KG, Wollin, Kirchgasse 3, 17328 Wollin.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.08.2015 mit der Troiwerth Windfeld Schönfeld II GmbH & Co. KG mit Sitz in Wollin (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 2022) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Troiwerth Winfeld Schönfeld II GmbH & Co.KG am 07.10.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
17328 Wollin
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Amtsgericht: Neubrandenburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG