Trompharma GmbH, Alsdorf (Trommsdorffstr. 2-6, 52477 Alsdorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Trommsdorff GmbH & Co. am 20.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Trompharma GmbH, Alsdorf (Trommsdorffstr. 2-6, 52477 Alsdorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersvom selben Tage mit der Trommsdorff GmbH & Co. mit Sitz in Alsdorf (AG Aachen HRA 30) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Trompharma GmbH, Alsdorf (Trommsdorffstr. 2-6, 52477 Alsdorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Ambros, Rafael Foquet.