HRA 5216: Trondheim GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Concepcion GmbH & Co.KG mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5200) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Trondheim GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsgesellschaft PBN mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11467).
Trondheim GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsgesellschaft PBN mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11467), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Cancun GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Homburg v. d. H. (Amtsgericht Bad Homburg v. d. H., HRA 5226) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Jarabacoa GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Homburg v. d. H. (Amtsgericht Bad Homburg v. d. H., HRA 5287) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Trondheim GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. (Die Einfuhr oder Ausfuhr von und Handel mit Wild- und Geflügelprodukten. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Beteiligungsgesellschaft PBN mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11468), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PKB Norwegen-Geflügel Im- und Export GmBH mit dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 10722). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.