HRB 101874: TruckHouse GmbH, Hamburg, Bullenhuser Damm 35, 20539 Hamburg. Neuer Sitz: Wittenburg. Der Sitz ist nach Wittenburg (jetzt Amtsgericht Schwerin HRB 12923) verlegt.
HRB 12923: TruckHouse GmbH, Wittenburg, Rudolf-Diesel-Straße 2a, 19243 Wittenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2007 Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 101874) nach Wittenburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2a, 19243 Wittenburg. Gegenstand: Einzelhandel, Import und Export sowie Vermittlung von Fahrzeugen und Apparaten zur Beförderung auf dem Land, dem Wasser und in der Luft, Baumaschinen, Agrarmaschinen, Maschinen zur Metall-, Kunststoff- und Holzbearbeitung sowie Ersatzteile für zuvor genannte Warenarten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rosanski, Thorsten, Oststeinbek, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Thorsten Rosanski, Hamburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Truck House Inh. Thorsten Rosanski in Hamburg (AG Hamburg, HRA 105316) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.03.2007.
HRB 101874:TruckHouse GmbH, Hamburg, Bullenhuser Damm 35, 20539 Hamburg.Geändert, nun Geschäftsführer: Rosanski, Thorsten, Oststeinbek, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TruckHouse GmbH, Hamburg, Bullenhuser Damm 35, 20539 Hamburg.Geschäftsanschrift: Bullenhuser Damm 35, 20539 Hamburg.
TruckHouse GmbH, Hamburg (Bullenhuser Damm 35, 20539 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2007. Gegenstand: Einzelhandel, Import und Export sowie Vermittlung von Fahrzeugen und Apparaten zur Beförderung auf dem Land, dem Wasser und in der Luft, Baumaschinen, Agrarmaschinen, Maschinen zur Metall-, Kunststoff- und Holzbearbeitung sowie Ersatzteile für zuvor genannte Warenarten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Thorsten, Rosanski, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Rosanski Thorsten, Hamburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Truck House Inh. Thorsten Rosanski in Hamburg (AG Hamburg HRA 105316) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.03.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.07.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.