Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Wohnort geändert, nun:
Abwickler:
Hirsch, Sascha, Bamberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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b)
Die Abwicklung ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
01.05.2024
Dittberner
b)
Fall 7 |
HRB 98002: Trust Peak AG, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Abwickler: Hirsch, Sascha, Neuwied, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 98002: Trust Peak AG, Frankfurt am Main, Friedrich-Karl-Klausing-Str. 4, 60438 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 98002:Trust Peak AG, Frankfurt am Main, Friedrich-Karl-Klausing-Str. 4, 60438 Frankfurt am Main.Die Hauptversammlung vom 24.03.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 31.578,00 EUR beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
HRB 98002:Trust Peak AG, Frankfurt am Main, Friedrich-Karl-Klausing-Str. 4, 60438 Frankfurt am Main.Die Hauptversammlung vom 24.09.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Erbringung folgender Finanzdienstleistungen: a. Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG); b. Anlageberatung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG); c. Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und d. Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG), sowie die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung ohne die Voraussetzung des Eigenhandels zu erfüllen (Eigengeschäft; § 32 Abs. 1 a Satz 1 KWG). Bei der Erbringung vorgenannter Erlaubnisse sind folgende Beschränkungen gem. § 32 Abs. 2 Satz 2 KWG einzuhalten: a. Das Unternehmen darf sich bei der Erbringung der unter a. bis d. genannten Finanzdienstleistungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen; b. Das Unternehmen darf Eigengeschäfte nur für das Anlagebuch abschließen und im Übrigen nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) KWG). Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Hirsch, Sascha, Neuwied, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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