TuS Coesfeld 1896 e.V., Coesfeld (Lange Stiege 24, 48653 Coesfeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rechtsträgers Rasensport Coesfeld 1909/1924 e.V. am 27.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TuS Coesfeld 1896 e.V., Coesfeld (Lange Stiege 24, 48653 Coesfeld). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 16.01.2006 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.01.2006mit dem Rasensport Coesfeld 1909/1924 e. V. mit Sitz in Coesfeld (Amtsgericht Coesfeld VR 121) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.