Tubbesing-Tonmöbel und Elektro-Großhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütersloh, Bismarckstr. 9, 33330 Gütersloh. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tubbesing-Tonmöbel und Elektro-Großhandel e.K. am 25.04.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Tubbesing-Tonmöbel und Elektro-Großhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütersloh, Bismarckstr. 9, 33330 Gütersloh. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.02.2012 und des Inhabers des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.02.2012 mit der Tubbesing-Tonmöbel und Elektro-Großhandel e.K. mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRA 3015) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.