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Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG, Aachen (HRA 4724) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Niederforstbacher Str. 80 - 84
52078 Aachen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 4724
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG aus Aachen war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRA 4724 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 4

Calendar 08.07.2005
Löschung

Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG, Aachen (Niederforstbacher Straße 80-84, 52078 Aachen). Die Gesellschaft ist ohne Liquidation beendet. Die Firma ist erloschen.

Calendar 08.07.2005
Veränderung

Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG, Aachen (Niederforstbacher Straße 80-84, 52078 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2005 mit der SWW-Spandauer Woll-Weberei GmbH mit Sitz in Berlin (AG Berlin-Charlottenburg HRB 24355) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 08.07.2005
Veränderung

Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG, Aachen (Niederforstbacher Straße 80-84, 52078 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2005 mit der Hoon Coordinates GmbH mit Sitz in St. Egidien (Amtsgericht Chemnitz HR B 19618) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 08.07.2005
Veränderung

Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG, Aachen (Niederforstbacher Straße 80-84, 52078 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2005 mit der Führen Tuche GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HR B 7536) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

08.07.2005
Registervorgang

Löschung 29.06.2005