Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG, Aachen (Niederforstbacher Straße 80-84, 52078 Aachen). Die Gesellschaft ist ohne Liquidation beendet. Die Firma ist erloschen.
Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG, Aachen (Niederforstbacher Straße 80-84, 52078 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2005 mit der SWW-Spandauer Woll-Weberei GmbH mit Sitz in Berlin (AG Berlin-Charlottenburg HRB 24355) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG, Aachen (Niederforstbacher Straße 80-84, 52078 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2005 mit der Hoon Coordinates GmbH mit Sitz in St. Egidien (Amtsgericht Chemnitz HR B 19618) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH & Co. KG, Aachen (Niederforstbacher Straße 80-84, 52078 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2005 mit der Führen Tuche GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HR B 7536) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.