TuiLaser AG, München (Zielstattstr. 32, 81379 München). Die Verschmelzung wurde am 26.05.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft (nunmehr firmierend als Coherent GmbH) eingetragen (siehe Amtsgericht Göttingen HRB 4164).
TuiLaser AG, München (Zielstattstr. 32, 81379 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2006 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 14.03.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 14.03.2006 mit der Coherent Lambda Physik GmbH mit dem Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 4164) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TuiLaser AG, München (Zielstattstr. 32, 81379 München). Vorstand: Dr. Damm, Tobias, München, * ‒.‒.‒‒; Waldermann, Richard, Rosdorf, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Vorstand: Junger, Johannes, Geisenbrunn, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Vorstand: Hohla, Martin, Kaufmann (lic. oec. HSG), München.
TuiLaser AG, München (Zielstattstr. 32, 81379 München). Die Bavarian Photonics GmbH mit dem Sitz in Germering (Amtsgericht München HRB 145911) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2006 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.03.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.03.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TuiLaser AG, Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck (Zielstattstr. 32, 81379 München). Die Hauptversammlung vom 29.09.2005 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: München.