Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
b)
Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit
Zusatz
- Standort Hamburg, 20099 Hamburg,
Geschäftsanschrift: An der Alster 62, 20099
Hamburg
- Standort Rostock, 18107 Rostock,
Geschäftsanschrift: Gewerbepark 7, 18107
Rostock |
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a)
29.01.2025
Grabbe |
HRA 200812: Turbo-Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11, 26384 Wilhelmshaven. Einzelprokura: Albers, Thorsten, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 200812: Turbo-Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11, 26384 Wilhelmshaven. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dassler, Ulrike, Bockhorn, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Hartmann, Timo, Brake, * ‒.‒.‒‒.
HRA 200812: Turbo-Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11, 26384 Wilhelmshaven. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dassler, Anna Maria Louisa, Bockhorn, * ‒.‒.‒‒; Hartmann, Timo, Brake, * ‒.‒.‒‒.
HRA 200812:Turbo-Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11, 26384 Wilhelmshaven.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 mit der Dassler Beteiligungs- GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRB 130445) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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