Turkovic GmbH & Co. KG, Rielasingen-Worblingen, Zwischen den Wegen 34, 78239 Rielasingen-Worblingen.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Elke Plastic GmbH", Rielasingen-Worblingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 541840) am 26.08.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Turkovic GmbH & Co. KG, Rielasingen-Worblingen, (Zwischen den Wegen 34, 78239 Rielasingen-Worblingen).Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Elke Plastic GmbH", Rielasingen-Worblingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 541840) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.12.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag ihre gesamte Beteiligung an der Elke Plastic GmbH mit Sitz in SCHAFFHAUSEN (SCHWEIZ), eingetragen im Handelsregister des Kantons Schaffhausen unter der Firmennummer CH-290.4.014.579-1, bestehend aus zwei Stammanteilen (Geschäftsanteilen) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.