VR 2486: Turnverein Kettwig vor der Brücke 1886 e. V., Essen-Kettwig (Ringstr. 150, 45219 Essen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Kettwiger Turnverein 1870 e.V., Essen, (nunmehr: Kettwiger Sportverein 70/86 e.V.) am 11.12.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 2486:Turnverein Kettwig vor der Brücke 1886 e. V., Essen-Kettwig (Ringstr. 150, 45219 Essen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom selben Tag und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem Verein Kettwiger Turnverein 1870 e.V. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, VR 2329) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.